{"id":10067,"date":"2024-04-30T11:09:50","date_gmt":"2024-04-30T09:09:50","guid":{"rendered":"https:\/\/along-the-ridge.ch\/yorick-brunet-along-the-ridge-allgemeine-vertragsbedingungen\/"},"modified":"2026-02-10T13:54:42","modified_gmt":"2026-02-10T12:54:42","slug":"yorick-brunet-along-the-ridge-allgemeine-vertragsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/along-the-ridge.ch\/de\/yorick-brunet-along-the-ridge-allgemeine-vertragsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Vertragsbedingungen"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"10067\" class=\"elementor elementor-10067 elementor-8680\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-dfb8171 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"dfb8171\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-a98f844\" data-id=\"a98f844\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-6c375d8 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"6c375d8\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h1 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Allgemeine Vertragsbedingungen<\/h1>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-7d1cbfc elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"7d1cbfc\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h3>1 ANWENDUNGSBEREICH<\/h3><p>1.1 Yorick Brunet (Along the Ridge), im Folgenden der Dienstleister, organisiert und leitet Wanderungen und Schneeschuhwanderungen. Der Begriff \u00ab Wanderung \u00bb wird im Folgenden generisch verwendet. <\/p><p>1.2 Ein\/e oder mehrere Teilnehmer\/innen nehmen an diesen Wanderungen teil. Im Folgenden wird der Begriff \u00ab Gast \u00bb verwendet, um einen Teilnehmer zu bezeichnen.<\/p><h3>2 GELTUNG<\/h3><p>2.1 Diese Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) gelten nur dann, wenn dies von den Vertragsparteien vereinbart ist. Dazu gen\u00fcgt ein Hinweis auf die AVB durch den Dienstleister, sei dies m\u00fcndlich, schriftlich (per E-Mail,Textnachricht o.\u00e4.) oder auf der Webseite. <\/p><p>2.2 Die AVB gelten nur subsidi\u00e4r, die einschl\u00e4gigen zwingenden Vorschriften des Bundesgesetzes \u00fcber Pauschalreisen (SR 944.3) und des Obligationenrechts (SR 220) und die individuellen Abmachungen zwischen dem Dienstleister und dem Gast gehen den AVB vor. <\/p><p>2.3 Die AVB k\u00f6nnen ge\u00e4ndert werden. Die anwendbaren AVB sind jene, die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung in Kraft sind. Die AVB werden im PDF-Format zusammen mit der Rechnung \u00fcbermittelt. Die auf der Website des Dienstleisters einsehbare Version dient ausschliesslich Informationszwecken und stellt kein vertragliches Dokument dar.<\/p><p>2.4 <em>Bei Unstimmigkeiten zwischen der franz\u00f6sischen Fassung der AVB und einer anderen Sprachfassung ist der franz\u00f6sische Originaltext massgebend. Die \u00dcbersetzung dient nur zu Informationszwecken und hat keinen rechtlichen Wert. Mit der Annahme der vorliegenden Bedingungen akzeptieren Sie automatisch den franz\u00f6sischen Originaltext.<\/em><\/p><h3>3 ABSCHLUSS DES VERTRAGS<\/h3><p>3.1 Der Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald der Gast und der Dienstleister gegenseitig die Absicht ausgedr\u00fcckt haben, zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bergsteigerische Aktivit\u00e4t im F\u00fchrungsverh\u00e4ltnis zu unternehmen.<\/p><p>3.2 Der Vertrag kann m\u00fcndlich oder schriftlich (E-Mail, Textnachricht, Onlineformular, Brief etc.) abgeschlossen werden.<\/p><p>3.3 Erfolgt im Anschluss auf einen m\u00fcndlichen Vertragsabschluss eine schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung durch den Dienstleister, so ist deren Inhalt f\u00fcr beide Parteien verbindlich, wenn der Gast nicht innert drei Tagen ab Erhalt der Auftragsbest\u00e4tigung widerspricht.<\/p><p>3.4 Beide Parteien k\u00f6nnen verlangen, dass der Vertrag schriftlich abgeschlossen wird. Dazu gen\u00fcgt ein Austausch per E-Mail oder Textnachricht. Ein Brief mit eigenh\u00e4ndiger Unterschrift ist nur notwendig, wenn dies von einer Partei ausdr\u00fccklich verlangt wird.  <\/p><h3>4 GRUPPEN<\/h3><p>4.1 Wenn ein Dienstleister eine Aktivit\u00e4t f\u00fcr eine offene Gruppe von Personen anbietet, so besteht kein Anspruch auf Teilnahme, wenn die maximale Anzahl der Teilnehmer bereits erreicht ist.<\/p><p>4.2 Bei einer Aktivit\u00e4t in einer offenen Gruppe haben die Angemeldeten nur dann einen Anspruch auf Durchf\u00fchrung, wenn die angegebene Mindest-Teilnehmerzahl erreicht wird.<\/p><p>4.3 Wird die Mindest-Teilnehmerzahl bis zum Anmeldeschluss nicht erreicht, so informiert der Dienstleister die Angemeldeten umgehend, dass die Aktivit\u00e4t nicht durchgef\u00fchrt wird. Dabei ist beiderseits keine Entsch\u00e4digung geschuldet. Alternativ kann der Dienstleister den Angemeldeten anbieten, die Aktivit\u00e4t zu einem h\u00f6heren Preis durchzuf\u00fchren. In diesem Fall ist die Aktivit\u00e4t zum h\u00f6heren Preis durchzuf\u00fchren, wenn alle Angemeldeten damit einverstanden sind.   <\/p><p>4.4 Die Teilnahme an Gruppenangeboten erfordert von jedem Gast Toleranz, Anpassungsf\u00e4higkeit und Verst\u00e4ndnis f\u00fcr die unterschiedlichen F\u00e4higkeiten der einzelnen Gruppenmitglieder im Rahmen der Anforderungen einer Wanderung. Der Anbieter beh\u00e4lt sich das Recht vor, einen Gast, der diese Anforderung nicht erf\u00fcllt, von der Aktivit\u00e4t auszuschliessen (Ziff. 10.1.4). <\/p><h3>5 QUALIT\u00c4TSSICHERUNG<\/h3><p>5.1 Die F\u00fchrungsperson ist verpflichtet, ihre F\u00fchrungsarbeit sorgf\u00e4ltig nach den aktuell geltenden alpintechnischen Standards zu erf\u00fcllen. Dabei kann sie indessen keine absolute Sicherheit garantieren. Es verbleibt ein dem Bergsport innewohnendes Restrisiko.  <\/p><p>5.2 Die F\u00fchrungsperson garantiert, f\u00fcr die geplante Aktivit\u00e4t qualifiziert zu sein und \u00fcber eine entsprechende RiskG-Bewilligung zu verf\u00fcgen.<\/p><p>5.3 Die F\u00fchrungsperson garantiert, nur weitere Personen beizuziehen, welche f\u00fcr die geplante Aktivit\u00e4t qualifiziert sind und \u00fcber eine entsprechende RiskG-Bewilligung verf\u00fcgen.<\/p><h3>6 MITWIRKUNG DES GASTES<\/h3><h4>6.1 Eigenverantwortung<\/h4><p>6.1.1 Der Gast tr\u00e4gt eine seinen Kenntnissen und F\u00e4higkeiten entsprechende Eigenverantwortung.<\/p><h4>6.2 Akzeptanz des Restrisikos<\/h4><p>6.2.1 Der Gast akzeptiert das dem Bergsport innewohnende Restrisiko, das auch bei sorgf\u00e4ltiger F\u00fchrungsarbeit besteht.<\/p><h4>6.3 Auskunft<\/h4><p>6.3.1 Der Gast ist verpflichtet, dem Dienstleister Auskunft zu geben \u00fcber alle Aspekte, welche f\u00fcr die sichere und erfolgreiche Durchf\u00fchrung der geplanten Aktivit\u00e4t relevant sind. Dies betrifft insbesondere die alpintechnischen F\u00e4higkeiten, die Kondition sowie allf\u00e4llige gesundheitliche und psychische Probleme. <\/p><p>6.3.2 Liegt seitens des Dienstleisters eine detaillierte Umschreibung der Anforderungen vor, so sind die G\u00e4ste verpflichtet, sorgf\u00e4ltig zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob sie diese Anforderungen erf\u00fcllen. Weiter sind sie verpflichtet, den Dienstleister so fr\u00fch wie m\u00f6glich von sich aus \u00fcber allf\u00e4llige problematische Aspekte zu informieren. <\/p><h4>6.4 Sicherheitsrelevante Weisungen<\/h4><p>6.4.1 W\u00e4hrend der bergsteigerischen Aktivit\u00e4t ist der Gast verpflichtet, die sicherheitsrelevanten Weisungen der F\u00fchrungsperson strikte zu befolgen. Weiter ist er verpflichtet, seinen alpintechnischen und konditionellen M\u00f6glichkeiten entsprechend mitzuwirken. <\/p><h4>6.5 Medizinische Behandlung, Ern\u00e4hrung und Allergien<\/h4><p>6.5.1 Der Gast bleibt allein verantwortlich f\u00fcr alle Vorkehrungen und Vorsichtsmassnahmen, die im Falle einer medizinischen Behandlung, einer speziellen Ern\u00e4hrung oder von Allergien, die eine besondere Betreuung erfordern, zu treffen sind.<\/p><h3>7 VERSICHERUNG<\/h3><h4>7.1 Haftpflicht<\/h4><p>7.1.1 Die F\u00fchrungsperson verf\u00fcgt \u00fcber eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens CHF 5 Millionen pro Schadenfall.<\/p><p>7.1.2 Auf Verlangen des Gastes muss der Dienstleister einen Nachweis f\u00fcr seine Haftpflichtversicherung erbringen.<\/p><p>7.1.3 Dem Gast wird eine Privathaftpflichtversicherung empfohlen, welche auch bergsportliche Aktivit\u00e4ten umfasst.<\/p><h4>7.2 Annullationskosten<\/h4><p>7.2.1 Dem Gast wird der Abschluss einer Annullationskostenversicherung empfohlen.<\/p><h4>7.3 Krankheit und Unfall<\/h4><p>7.3.1 Der Gast ist selber verantwortlich f\u00fcr eine gen\u00fcgende Kranken- und Unfallversicherung, welche auch die Such-, Rettungs- und R\u00fcckf\u00fchrungskosten einschliesst.<\/p><p>7.3.2 Dem Gast wird die Mitgliedschaft bei einer schweizerischen Flugrettungsgesellschaft empfohlen (Rega, Air-Glaciers, Air Zermatt).<\/p><p>7.3.3 Der Dienstleister beh\u00e4lt sich das Recht vor, auf Kosten des verletzten oder kranken Gastes den Rettungsdienst zu rufen, unabh\u00e4ngig von dessen Versicherungsschutz.<\/p><h3>8 PROGRAMM\u00c4NDERUNG<\/h3><h4>8.1 Ersatztour<\/h4><p>8.1.1 Ist die vereinbarte Tour unm\u00f6glich (Wetter, Verh\u00e4ltnisse etc.), so ist der Dienstleister berechtigt und verpflichtet, dem Gast f\u00fcr den vereinbarten Zeitraum eine Ersatztour oder eine alternative bergsteigerische Aktivit\u00e4t anzubieten.<\/p><p>8.1.2 Ist der Gast mit der Ersatztour bzw. mit der alternativen Aktivit\u00e4t einverstanden, so hat der Dienstleister das Recht, die Ersatztour bzw. die alternative Aktivit\u00e4t zum urspr\u00fcnglich vereinbarten Honorar durchzuf\u00fchren.<\/p><p>8.1.3 Lehnt der Gast die angebotene Ersatztour bzw. die alternative Aktivit\u00e4t ab, so kann der Dienstleister eine Absage gem\u00e4ss Ziff. 9.1.2 oder einen Abbruch gem\u00e4ss Ziff. 10.1.3 machen.<\/p><h4>8.2 Alternatives Tourengebiet \/ Alternativer Kursort<\/h4><p>8.2.1 Ist das vereinbarte Tourengebiet bzw. der vereinbarte Kursort nicht zug\u00e4nglich oder nicht geeignet (Wetter, Verh\u00e4ltnisse, ausgebuchte Unterkunft etc.), so ist der Dienstleister berechtigt und verpflichtet, dem Gast f\u00fcr den vereinbarten Zeitraum ein alternatives Tourengebiet bzw. einen alternativen Kursort anzubieten.<\/p><p>8.2.2 Ist der Gast mit dem alternativen Tourengebiet bzw. Kursort einverstanden, so hat der Dienstleister das Recht, die Aktivit\u00e4t zum urspr\u00fcnglich vereinbarten Honorar durchzuf\u00fchren. Allf\u00e4llige Annullationskosten im Zusammenhang mit dem urspr\u00fcnglich geplanten Tourengebiet bzw. Kursort gehen zu Lasten des Gastes. <\/p><p>8.2.3 Lehnt der Gast das alternative Tourengebiet bzw. den alternativen Kursort ab, so kann der Dienstleister eine Absage gem\u00e4ss Ziff. 9.1.2 oder einen Abbruch gem\u00e4ss Ziff. 10.1.3 machen.<\/p><h3>9 ABSAGE<\/h3><h4>9.1 Absage durch den Dienstleister<\/h4><p>9.1.1 Muss der Dienstleister eine vereinbare Aktivit\u00e4t vor deren Beginn absagen aus einem Grund, der innerhalb seines pers\u00f6nlichen Risikobereichs liegt (z.B. Krankheit, Unfall, famili\u00e4re Ereignisse), so ist beiderseits keine Entsch\u00e4digung geschuldet.<\/p><p>9.1.2 Muss der Dienstleister eine vereinbarte Aktivit\u00e4t absagen aus einem Grund, der ausserhalb seines pers\u00f6nlichen Risikobereichs liegt (z.B. schlechtes Wetter, ung\u00fcnstige Verh\u00e4ltnisse am Berg, gest\u00f6rte Verkehrsverbindungen, Pandemie), und ist der Gast mit dem angebotenen Ersatz nicht einverstanden (Ziff. 8.1, 8.2), so schuldet der Gast f\u00fcr die vereinbarten Touren- bzw. Kurstage 100 % des Honorars. Zudem hat der Gast die anfallenden Annullationskosten f\u00fcr gebuchte Transportmittel, Unterk\u00fcnfte, usw. zu tragen. <\/p><p>9.1.3 Wenn der Dienstleister eine gem\u00e4ss Ziff. 9.1.1 vereinbarte Aktivit\u00e4t absagen muss, kann er dem Gast anbieten, sich durch einen Berufskollegen ersetzen zu lassen, um die Aktivit\u00e4t aufrechtzuerhalten.<\/p><h4>9.2 Absage durch den Gast<\/h4><p>Sagt der Gast ab, so hat er die anfallenden Annullationskosten vollumf\u00e4nglich zu \u00fcbernehmen (Transportmittel, Unterkunft etc.) und das Honorar im folgenden Umfang zu bezahlen:<\/p><ul><li>bei Absage 60 bis 31 Tage vor Beginn der vereinbarten Aktivit\u00e4t 20 % des Honorars;<\/li><li>bei Absage 30 bis 15 Tage vor Beginn der vereinbarten Aktivit\u00e4t 50 % des Honorars;<\/li><li>bei Absage 14 oder weniger Tage vor Beginn der vereinbarten Aktivit\u00e4t 100 % des Honorars.<\/li><\/ul><h3>10 ABBRUCH<\/h3><h4>10.1 Abbruch durch den Dienstleister<\/h4><p>10.1.1 Muss der Dienstleister eine bereits begonnene, eint\u00e4gige Aktivit\u00e4t aus Sicherheitsgr\u00fcnden abbrechen (Wetter, Verh\u00e4ltnisse, \u00dcberforderung des Gastes u.\u00e4.), so schuldet der Gast die Verg\u00fctung in vollem Umfang.<\/p><p>10.1.2 Muss der Dienstleister eine bereits begonnene, mehrt\u00e4gige Aktivit\u00e4t abbrechen aus einem Grund, der innerhalb seines pers\u00f6nlichen Risikobereichs liegt (z.B. Krankheit, Unfall, famili\u00e4re Ereignisse), so schuldet der Gast die Verg\u00fctung f\u00fcr die bereits geleistete F\u00fchrungsarbeit, ansonsten ist beiderseits keine Entsch\u00e4digung geschuldet. Die anfallenden Annullationskosten f\u00fcr gebuchte Unterk\u00fcnfte, Transportmittel etc. tr\u00e4gt in diesem Fall der Dienstleister. <\/p><p>10.1.3 Muss der Dienstleister eine bereits begonnene, mehrt\u00e4gige Aktivit\u00e4t abbrechen aus einem Grund, der ausserhalb seines pers\u00f6nlichen Risikobereichs liegt (z.B. schlechtes Wetter, ung\u00fcnstige Verh\u00e4ltnisse am Berg, gest\u00f6rte Verkehrsverbindungen, Pandemie), und ist der Gast mit dem angebotenen Ersatz (Ziff. 8.1, 8.2) nicht einverstanden, so schuldet der Gast f\u00fcr die vereinbarten Touren- bzw. Kurstage 100 % des Honorars. Zudem hat der Gast die anfallenden Annullationskosten f\u00fcr gebuchte Unterk\u00fcnfte, Transportmittel etc. zu tragen. <\/p><p>10.1.4 Muss der Dienstleister eine bereits begonnene Aktivit\u00e4t abbrechen, weil der Gast seine Auskunfts- oder Mitwirkungspflicht verletzt oder sich nicht an die sicherheitsrelevanten Weisungen der F\u00fchrungsperson h\u00e4lt (Ziff. 6.3, 6.4) oder den Zusammenhalt der Gruppe verschlechtert (Ziff. 4.4), so schuldet der Gast die Verg\u00fctung f\u00fcr die vereinbarten Tage in vollem Umfang und hat s\u00e4mtliche Kosten zu \u00fcbernehmen, die aus der Annullation von Unterk\u00fcnften, Transportmitteln etc. entstehen.<\/p><p>10.1.5 Muss der Dienstleister eine bereits begonnene Aktivit\u00e4t abbrechen oder unterbrechen, um in Not geratenen Bergg\u00e4ngern zu helfen, so schuldet der Gast die Verg\u00fctung auch f\u00fcr die Zeit der Hilfeleistung an die fremden Bergg\u00e4nger.<\/p><p>10.1.6 Wenn der Dienstleister eine bereits begonnene ein- oder mehrt\u00e4gige Aktivit\u00e4t aufgrund der schlechten Ausr\u00fcstung des Gastes abbrechen muss, schuldet der Gast 100% des Honorars f\u00fcr die vereinbarten Wander- oder Kurstage. Dar\u00fcber hinaus muss der Gast die entstandenen Stornierungskosten f\u00fcr die gebuchten Unterk\u00fcnfte, Transportmittel usw. tragen. <\/p><p>10.1.7 Wenn der Anbieter eine gem\u00e4ss 10.1.2 vereinbarte Aktivit\u00e4t unterbrechen muss, kann er dem Gast anbieten, sich durch einen Berufskollegen ersetzen zu lassen, um die Aktivit\u00e4t aufrechtzuerhalten.<\/p><h4>10.2 Evakuierung<\/h4><p>10.2.1 Muss der Dienstleister aus Sicherheitsgr\u00fcnden eine Evakuierung vornehmen lassen (Unwetter, Ersch\u00f6pfung des Gastes, Materialbruch, Nichtbeachtung von Anweisungen, usw.), so hat der Gast die dadurch entstehenden Kosten in vollem Umfang zu tragen. Mehrere G\u00e4ste haben die Kosten zu gleichen Teilen zu \u00fcbernehmen. <\/p><h4>10.3 Abbruch durch den Gast<\/h4><p>10.3.1 Bricht der Gast eine bereits begonnene Aktivit\u00e4t ab, so schuldet er dem Dienstleister die Verg\u00fctung f\u00fcr die vereinbarten Tage in vollem Umfang und hat s\u00e4mtliche Kosten zu \u00fcbernehmen, die aus der Annullation von Unterk\u00fcnften, Transportmitteln usw. entstehen.<\/p><h3>11 UNTERBRUCH \/ RUHETAG<\/h3><h4>11.1 Unterbruch durch den Dienstleister<\/h4><p>11.1.1 Bei mehrt\u00e4gigen Engagements kann der Dienstleister aus Gr\u00fcnden, die ausserhalb seines pers\u00f6nlichen Risikobereichs liegen (Wetter, Verh\u00e4ltnisse etc.) einen Unterbruch von einem oder zwei Tagen vorsehen. Ein Unterbruch kommt nur in Frage, wenn die Aussichten gut sind, dass die vereinbarte Aktivit\u00e4t danach weitergef\u00fchrt werden kann. <\/p><p>11.1.2 Bei einem Unterbruch der vereinbarten Aktivit\u00e4t muss der Dienstleister, wenn m\u00f6glich und zumutbar, einen Ersatz anbieten (Ziff. 8.1, 8.2). Ist der Gast mit dem angebotenen Ersatz nicht einverstanden, so schuldet der Gast f\u00fcr die Tage des Unterbruchs 100 % des Honorars. Zudem hat der Gast allf\u00e4llige Annullationskosten f\u00fcr Unterk\u00fcnfte, Transportmittel usw. zu tragen.  <\/p><h4>11.2 Unterbruch durch den Gast<\/h4><p>11.2.1 Wird bei einem mehrt\u00e4gigen Engagement auf Wunsch des Gastes ein Ruhetag eingeschaltet, so schuldet der Gast das Honorar in vollem Umfang. Zudem hat der Gast f\u00fcr eventuelle Anpassungskosten f\u00fcr Unterk\u00fcnfte, Transportmittel usw. zu tragen. <\/p><h3>12 VERG\u00dcTUNG<\/h3><h4>12.1 Bestandteile der Verg\u00fctung<\/h4><p>12.1.1 Die Verg\u00fctung setzt sich zusammen aus dem Honorar f\u00fcr die eigentliche Dienstleistung (Ziff. 12.3), aus einer Entsch\u00e4digung f\u00fcr die Reisezeit (Ziff. 12.4), aus den Nebenkosten (Ziff. 12.5) und eventuell aus der Mehrwertsteuer (Ziff. 12.6).<\/p><p>12.1.2 Die Bestandteile der Verg\u00fctung k\u00f6nnen einzeln ausgewiesen werden oder es kann ein Pauschalpreis vereinbart sein.<\/p><h4>12.2 Modalit\u00e4ten der Bezahlung<\/h4><p>12.2.1 Die Modalit\u00e4ten f\u00fcr die Bezahlung der Verg\u00fctung werden vom Dienstleister vorgegeben.<\/p><p>12.2.2 Falls der Dienstleister keine Angaben macht, muss der Gastgeber die gesamte Verg\u00fctung sp\u00e4testens 14 Tage vor der geplanten Aktivit\u00e4t zahlen. Die Zahlung gilt als Anmeldebest\u00e4tigung. Die Rechnung kann schriftlich (E-Mail, Brief usw.) oder m\u00fcndlich ausgestellt werden.<\/p><p>12.2.3 Leistet der Gast den Betrag nicht wie vereinbart oder wie in Ziff. 12.2.2 vorgesehen, so kann der Dienstleister vom Vertrag ohne Entsch\u00e4digungsfolge zur\u00fccktreten.<\/p><p>12.2.4 Falls der Gast eine Zahlungsmethode w\u00e4hlt, die Transaktionsgeb\u00fchren verursacht (z.\u202fB. Debit- oder Kreditkarten, TWINT), k\u00f6nnen diese Geb\u00fchren zus\u00e4tzlich zum Leistungsbetrag in Rechnung gestellt werden. Ein eventueller R\u00fcckerstattungsbetrag w\u00fcrde nur den Leistungsbetrag betreffen, wobei die Transaktionsgeb\u00fchren weiterhin vom Gast getragen werden m\u00fcssen.<\/p><p>12.2.5 Als Ausnahme zu Ziff. 12.2.4 k\u00f6nnen die Transaktionsgeb\u00fchren nicht zus\u00e4tzlich in Rechnung gestellt werden. In diesem Fall w\u00fcrde ein eventueller R\u00fcckerstattungsbetrag den Leistungsbetrag abz\u00fcglich der tats\u00e4chlich einbehaltenen Transaktionsgeb\u00fchren betreffen.<\/p><h4>12.3 Honorar<\/h4><p>12.3.1 Die H\u00f6he des Honorars entspricht dem, was die Vertragsparteien f\u00fcr den konkreten Fall vereinbaren.<\/p><p>12.3.2 Gibt es keine Vereinbarung \u00fcber die H\u00f6he des Honorars, so schuldet der Gast dem Dienstleister ein Honorar in der H\u00f6he, wie sie f\u00fcr die betreffende Aktivit\u00e4t \u00fcblich ist. Das \u00fcbliche Honorar bemisst sich nach dem Richttarif f\u00fcr das Tageshonorar (Ziff. 12.3.3) oder nach dem Marktpreis. <\/p><p>12.3.3 Das Honorar kann als Tageshonorar festgelegt werden. Einfluss auf die H\u00f6he des Tageshonorars haben \u00fcblicherweise die Dauer des gesamten Auftrags, die L\u00e4nge und die Schwierigkeit der Touren, die Verh\u00e4ltnisse im Gel\u00e4nde, die Anzahl G\u00e4ste, die pers\u00f6nlichen Verh\u00e4ltnisse der G\u00e4ste und die saisonale Auslastung des Dienstleisters. <\/p><h4>12.4 Entsch\u00e4digung f\u00fcr die Reisezeit<\/h4><p>12.4.1 Mit Reisezeit gemeint ist die vom Dienstleister aufgewendete Zeit :<\/p><ul><li>f\u00fcr die Anreise vom Wohnort und einen allf\u00e4lligen H\u00fcttenzustieg am Vortag der gef\u00fchrten Aktivit\u00e4t,<\/li><li>f\u00fcr einen allf\u00e4lligen Abstieg von der H\u00fctte und die Heimreise zum Wohnort am Tag nach der gef\u00fchrten Aktivit\u00e4t.<\/li><\/ul><p>12.4.2 Die H\u00f6he der Entsch\u00e4digung f\u00fcr die Reisezeit entspricht dem, was die Vertragsparteien f\u00fcr den konkreten Fall vereinbaren.<\/p><h5>12.4.3 Entsch\u00e4digung f\u00fcr Reisezeit bei fehlender Vereinbarung<\/h5><p>Gibt es keine Vereinbarung \u00fcber die Entsch\u00e4digung f\u00fcr die Reisezeit, so schulden die G\u00e4ste dem Dienstleister die nachstehend aufgef\u00fchrten Betr\u00e4ge. F\u00fcr Anreise und Zustieg am Vortag : <\/p><ul><li>CHF 400, wenn der Dienstleister seinen Wohnsitz vor 9:00 Uhr verlassen muss ;<\/li><li>CHF 300, wenn der Dienstleister seinen Wohnsitz zwischen 9:00 und 15:00 Uhr verlassen muss ;<\/li><li>CHF 200, wenn der Dienstleister seinen Wohnsitz nach 15:00 Uhr verlassen kann.<\/li><\/ul><p>F\u00fcr Abstieg und Heimreise am Tag danach :<\/p><ul><li>CHF 400, wenn der Dienstleister seinen Wohnsitz nach 15:00 Uhr erreicht ;<\/li><li>CHF 300, wenn der Dienstleister seinen Wohnsitz zwischen 12:00 und 15:00 Uhr erreicht ;<\/li><li>CHF 200, wenn der Dienstleister seinen Wohnsitz vor 12:00 Uhr erreicht.<\/li><\/ul><h4>12.5 Nebenkosten<\/h4><p>12.5.1 Die Nebenkosten umfassen die effektiv entstandenen Kosten f\u00fcr die An- und Heimreise, f\u00fcr den Transport vor Ort (Bergbahnen, Bus, Taxi etc.), f\u00fcr die \u00dcbernachtung und die Verpflegung (Mahlzeiten und Getr\u00e4nke in Hotels, Restaurants und H\u00fctten, Marschtee).<\/p><p>12.5.2 Die G\u00e4ste tragen ihre eigenen Nebenkosten selber. Zudem schulden sie dem Dienstleister Ersatz f\u00fcr seine Nebenkosten. <\/p><p>12.5.3 F\u00fcr An- und Heimreise verrechnet der Dienstleister bei Benutzung des \u00f6ffentlichen Verkehrs den Preis eines Billets 2. Klasse mit Halbtax-Abo. Bei Anreise mit eigenem Fahrzeug werden die gesch\u00e4tzten Kosten f\u00fcr die Fahrzeugmiete in Rechnung gestellt.<\/p><h4>12.6 Mehrwertsteuer<\/h4><p>12.6.1 Ist der Dienstleister mehrwertsteuerpflichtig, so wird die Mehrwertsteuer zus\u00e4tzlich zum Honorar und zur Entsch\u00e4digung f\u00fcr die Reisezeit in Rechnung gestellt.<\/p><h4>12.7 Preisschwankungen von beauftragten Dienstleistern<\/h4><p>12.7.1 Der Dienstleister beh\u00e4lt sich das Recht vor, Preisschwankungen der beauftragten Dienstleister (H\u00fctten, Gasth\u00e4user, Transportdienste, lokale Anbieter usw.) oder Dritter (Wechselkurse, Mehrwertsteuer usw.) weiterzugeben, falls sich die Preise zwischen der Ver\u00f6ffentlichung des Angebots und seiner Ausf\u00fchrung wesentlich \u00e4ndern.<\/p><h4>12.8 Die verwendete W\u00e4hrung<\/h4><p>12.8.1 Der Preis f\u00fcr Honorare wird in Schweizer Franken angegeben.<\/p><p>12.8.2 Der Preis f\u00fcr Unterkunft, Transport usw. wird in Schweizer Franken oder in der lokalen W\u00e4hrung angegeben.<\/p><h3>13 MATERIAL<\/h3><h4>13.1 Material des Dienstleisters<\/h4><p>13.1.1 Der Dienstleister tr\u00e4gt die Kosten f\u00fcr sein eigenes Material und das gemeinsam ben\u00f6tigte Material (Seil usw.) selber.<\/p><p>13.1.2 Der Dienstleister stellt das gemeinsam ben\u00f6tigte Material in einwandfreiem Zustand ohne zus\u00e4tzliche Kosten f\u00fcr den Gast zur Verf\u00fcgung.<\/p><h4>13.2 Material des Gastes<\/h4><p>13.2.1 Der Gast tr\u00e4gt die Kosten f\u00fcr das von ihm pers\u00f6nlich ben\u00f6tigte Material selber.<\/p><p>13.2.2 Der Gast sorgt daf\u00fcr, dass die Ausr\u00fcstung, die er pers\u00f6nlich ben\u00f6tigt, in gutem Zustand und funktionsf\u00e4hig ist.<\/p><p>13.2.3 Der Dienstleister sorgt daf\u00fcr, dass der Gast fr\u00fch genug im Detail \u00fcber das von ihm pers\u00f6nlich ben\u00f6tigte Material informiert sind.<\/p><p>13.2.4 Eventuell kann der Dienstleister dem Gast Mietmaterial zur Verf\u00fcgung stellen. Der Dienstleister ist daf\u00fcr verantwortlich, dass das Mietmaterial in einwandfreiem Zustand ist. Der Gast hat f\u00fcr das Mietmaterial eine angemessene Entsch\u00e4digung zu bezahlen. Wird die H\u00f6he der Entsch\u00e4digung nicht festgelegt, so entspricht sie den auf dem Markt \u00fcblichen Werten.   <\/p><p>13.2.5 Der Dienstleiter beh\u00e4lt sich das Recht vor, eine Aktivit\u00e4t zu unterbrechen, wenn die Ausr\u00fcstung des Gastes nicht angemessen ist (Ziff. 10.1.6).<\/p><h4>13.3 Diebstahl, Verlust oder Besch\u00e4digung<\/h4><p>13.3.1 Der Dienstleister haftet nicht f\u00fcr Diebstahl, Verlust oder Besch\u00e4digung der Ausr\u00fcstung des Gastes oder der gemieteten Ausr\u00fcstung.<\/p><h3>14 HAUSTIERE<\/h3><p>14.1 Haustiere sind standardm\u00e4ssig nicht erlaubt.<\/p><h3>15 BESONDERE ANGEBOTE<\/h3><h4>15.1 Multi-Wanderungen-Pass<\/h4><p>15.1.1 Das Multi-Wanderungen-Pass besteht aus mehreren nicht zusammenh\u00e4ngenden eint\u00e4gigen Aktivit\u00e4ten, die als Paket verkauft werden. Der Multi-Wanderungen-Pass wird nicht als mehrt\u00e4gige Aktivit\u00e4t betrachtet. <\/p><p>15.1.2 Der Multi-Wanderungen-Pass gilt je nach Vereinbarung mit dem Dienstleister. Wenn zwischen dem Dienstleister und dem Gast keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden, ist der Multi-Wanderungen-Pass g\u00fcltig: <\/p><ul><li>f\u00fcr die beim Verkauf des Multi-Wanderungen-Passes eingeschlossenen Aktivit\u00e4ten;<\/li><li>f\u00fcr ein Jahr ab dem Verkauf des Multi-Wanderungen-Passes, wenn beim Verkauf des Multi-Wanderungen-Passes keine Aktivit\u00e4ten ausdr\u00fccklich eingeschlossen sind.<\/li><\/ul><p>15.1.3 Der Multi-Wanderungen-Pass kann bei Nichtnutzung nicht zur\u00fcckerstattet werden.<\/p><h4>15.2 Geschenkgutscheine<\/h4><p>15.2.1 Die G\u00fcltigkeitsdauer eines Geschenkgutscheins richtet sich nach den Vorschriften \u00fcber die Verj\u00e4hrung von Forderungen (Art. 127 und 128 OR). Sofern nichts anderes auf dem Gutschein oder beim Kauf angegeben ist, bleibt der Gutschein bis zum Ablauf der gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr die betreffende Leistung verwendbar. Nach Ablauf dieser Frist wird der Gutschein ung\u00fcltig und berechtigt zu keiner R\u00fcckerstattung.<\/p><p>15.2.2 Ein Geschenkgutschein ist frei \u00fcbertragbar an Dritte. Der Gutscheinempf\u00e4nger verf\u00fcgt \u00fcber dieselben Rechte und unterliegt denselben Bedingungen wie der urspr\u00fcngliche K\u00e4ufer.<\/p><p>15.2.3 Ein Geschenkgutschein ist nicht r\u00fcckerstattbar, weder ganz noch teilweise, und kann nicht gegen Bargeld eingel\u00f6st werden.<\/p><p>15.2.4 Bei einem Einkauf einer Leistung mit einem geringeren Betrag als dem Wert des Gutscheins bleibt der Restbetrag f\u00fcr zuk\u00fcnftige Leistungen bis zur Fristablauf des Gutscheins verf\u00fcgbar. Eine R\u00fcckerstattung des Restbetrags erfolgt nicht, auch nicht nach Ablauf des Gutscheins.<\/p><p>15.2.5 Pro Transaktion kann nur ein Geschenkgutschein verwendet werden. Er kann nicht mit anderen Gutscheinen, Aktionen, Rabatten oder Sonderangeboten kombiniert werden.<\/p><p>15.2.6 Ein Geschenkgutschein ist ausschliesslich f\u00fcr den Kauf von Leistungen verwendbar, die direkt vom Dienstleister verkauft und organisiert werden. Der Gutschein kann nicht f\u00fcr Leistungen verwendet werden, die von Partnern oder Dritten angeboten oder vermittelt werden.<\/p><p>15.2.7 Der Gutschein wird standardm\u00e4ssig elektronisch ausgestellt und per E-Mail ohne zus\u00e4tzliche Kosten versendet. Auf ausdr\u00fccklichen Wunsch kann eine Papierversion gegen Aufpreis und Versandkosten, die bei der Bestellung mitgeteilt werden, bereitgestellt werden. Die Ausstellung erfolgt erst nach Zahlungseingang.<\/p><p>15.2.8 Der Geschenkgutschein muss bei der Buchung oder dem Kauf der Leistung vorgelegt werden. Der Dienstleister beh\u00e4lt sich vor, die Echtheit und G\u00fcltigkeit des Gutscheins vor Annahme zu \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p><p>15.2.9 Bei Verlust oder Diebstahl eines Geschenkgutscheins wird kein Ersatz ausgestellt und keine R\u00fcckerstattung geleistet. Es liegt in der Verantwortung des Gutscheininhabers, diesen sicher aufzubewahren.<\/p><h4>15.3 Werbeboni<\/h4><p>15.3.1 Der Dienstleister kann einen Werbeboni kostenlos anbieten, insbesondere im Austausch f\u00fcr die Teilnahme an einer Umfrage, ein Feedback oder im Rahmen einer Werbeaktion.<\/p><p>15.3.2 Der Werbeboni ist streng pers\u00f6nlich, nicht \u00fcbertragbar und kann weder gegen Bargeld eingel\u00f6st noch teilweise oder vollst\u00e4ndig zur\u00fcckerstattet werden.<\/p><p>15.3.3 Der Werbeboni stellt keine finanzielle Gegenleistung dar und hat keinen umtauschbaren Geldwert.<\/p><p>15.3.4 Der Werbeboni ist ein (1) Jahr ab Erf\u00fcllung der in Artikel 15.3.1 genannten Bedingung g\u00fcltig. Nach Ablauf wird er ung\u00fcltig und berechtigt zu keiner R\u00fcckerstattung.<\/p><p>15.3.5 Der Werbeboni darf nur f\u00fcr Leistungen verwendet werden, die direkt vom Dienstleister verkauft und organisiert werden.<\/p><p>15.3.6 Der Werbeboni kann nicht mit anderen Aktionen, Rabatten oder Sonderangeboten kombiniert werden.<\/p><p>15.3.7 Der Werbeboni wird im System des Dienstleisters erfasst und automatisch bei der Anmeldung des Berechtigten zu einer berechtigten Leistung abgezogen.<\/p><h3>16 DATENSCHUTZ<\/h3><p>16.1 Der Dienstleister verwendet die Daten des Gastes f\u00fcr die Bearbeitung der Anmeldungen und f\u00fcr den Versand des eigenen Newsletters. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, mit folgenden Ausnahmen: <\/p><ul><li>Informationen, die bei Buchungen im Zusammenhang mit dem Wanderprogramm angefordert werden,<\/li><li>Kontaktinformationen, damit die COMEX, die Pr\u00fcfungskommission f\u00fcr den eidgen\u00f6ssischen Fachausweis, bei der Anmeldung des Dienstleisters zum eidgen\u00f6ssischen Fachausweis die notwendigen Abkl\u00e4rungen treffen kann.<\/li><\/ul><p>16.2 Der Dienstleister beh\u00e4lt sich das Recht vor, Fotos oder Videos zu machen und zu ver\u00f6ffentlichen, die schwer identifizierbare G\u00e4ste enthalten.<\/p><h3>17 URHEBERRECHT<\/h3><p>17.1 Der gesamte Inhalt der Website along-the-ridge.ch, des Newsletters und der an die Teilnehmer versandten Dokumente ist gesetzlich urheberrechtlich gesch\u00fctzt.<\/p><p>17.2 Alle Rechte liegen beim Dienstanbieter oder bei Dritten.<\/p><p>17.3 Die Elemente der Website along-the-ridge.ch sind der \u00d6ffentlichkeit nur zum Browsen zug\u00e4nglich.<\/p><p>17.4 Das Reproduzieren, \u00dcbermitteln, Modifizieren, Verkn\u00fcpfen oder Benutzen der along-the-ridge.ch-Website f\u00fcr \u00f6ffentliche oder kommerzielle Zwecke ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Dienstleisters untersagt.<\/p><p>17.5 Der Dienstleister beh\u00e4lt sich alle Rechte am gesamten Inhalt der along-the-ridge.ch-Website, des Newsletters und der an die Teilnehmer versandten Dokumente vor, mit Ausnahme der Rechte, die Dritten geh\u00f6ren.<\/p><h3>18 ANWENDBARES RECHT \/ GERICHTSSTAND<\/h3><p>18.1 Anwendbar ist Schweizer Recht, auch wenn der Auftrag im Ausland erf\u00fcllt wird oder wenn der Gast seinen Wohnsitz im Ausland hat.<\/p><p>18.2 Der Gerichtsstand bestimmt sich nach dem Wohnsitz bzw. dem Sitz des Dienstleisters. Zust\u00e4ndig sind die ordentlichen Gerichte. <\/p><p>Bern, 10. Februar 2026<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Vertragsbedingungen 1 ANWENDUNGSBEREICH 1.1 Yorick Brunet (Along the Ridge), im Folgenden der Dienstleister, organisiert und leitet Wanderungen und Schneeschuhwanderungen. Der Begriff \u00ab Wanderung \u00bb wird im Folgenden generisch verwendet. 1.2 Ein\/e oder mehrere Teilnehmer\/innen nehmen an diesen Wanderungen teil. 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